Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webseitenbetreiber

1. Geltungsbereich

1.1. Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen zwischen softwarespread und dem Webseitenbetreiber liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Webseitenbetreibers sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen softwarespread und dem Webseitenbetreiber ausdrücklich vereinbart. Gegenbestätigungen des Webseitenbetreibers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2. Soweit zwischen softwarespread und dem Webseitenbetreiber nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zur Wirksamkeit der Schriftform.

2. Definitionen

Account ist der nach der Registrierung durch den Webseitenbetreiber erlangte Zugang zur softwarespread Plattform.

Gültiger Klick. Ein Klick ist gültig, wenn ein User freiwillig und bewusst auf einen Hyperlink für das Programm des Softwareentwicklers auf der Website des Webseitenbetreibers klickt und dadurch die verlinkte Website des Softwareentwicklers aufgerufen wird. Gültige Klicks werden auf der Basis des softwarespread Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und durch softwarespread nach billigem Ermessen, d.h. in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben bestimmt.

Gültiger Download. Ein Download ist gültig, wenn ein User einen Klick ausführt und anschließend eine Datei von der Website des Softwareentwicklers heruntergeladen wird.

Gültiger Sale. Ein Sale ist gültig, wenn ein User einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der Webseite des Softwareentwicklers oder im softwarespreads Online Shop freiwillig und bewusst ein Programm erwirbt.

Hyperlink ist ein vom Softwareentwickler über die Plattform zur Nutzung durch die Webseitenbetreiber bereitgestellter, als solcher auf der Website des Webseitenbetreibers kenntlich gemachter, Verweis auf die Website des Softwareentwicklers.

Pay-Per-Click Affiliate Programm: Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Webseitenbetreibers entsteht softwarespread durch die Weiterleitung von Besuchern zur Website des Softwareentwicklers ein Anspruch auf Vergütung.

Pay-Per-Download (Fixbetrag pro gültigem Download) Affiliate Programm: Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Website des Webseitenbetreibers entsteht softwarespread durch die Weiterleitung von Besuchern der Website des Webseitenbetreibers zur Website des Softwareentwicklers und das Herunterladen einer Datei Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.

Pay-Per-Sale (prozentuale Vergütung pro gültigem Sale) Affiliate Programm. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf der Webseite des Webseitenbetreiebers entsteht softwarespread und nachfolgend dem Webseitenbetreieber durch die Weiterleitung von Besuchern der Webseite des Webseitenbetreiebers zur Webseite des Softwareentwicklers und die Vermittlung des Verkaufs von Programmen des Softwareentwicklers ein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.

Website (des Softwareentwicklers) ist das Internet-Angebot des Softwareentwicklers unter der exakt angegebenen URL, unter der dieser online Software vertreibt bzw. bewirbt und auf das, gemäß den Regelungen des Affiliate Programms durch den Webseitenbetreiber, der zu verwendende Hyperlink verweist.

3. Anmeldung zur softwarespread Plattform

3.1. Mit der Anmeldung zur softwarespread Plattform hat der Webseitenbetreieber die vorliegenden Teilnahmebedingungen anzuerkennen.

3.2. Der Webseitenbetreieber ist softwarespread, wie auch dem Softwareentwickler gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Der Webseitenbetreieber ist verpflichtet, die Registrierungsdaten und Informationen bzgl. seines Accounts auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Webseitenbetreieber ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben.

4. Angebot und Vertragsschluss

softwarespread wird durch die Annahme des Angebotes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Leistungen zur Unterstützung des jeweiligen Softwareentwicklers im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen durch seine Webseitenbetreiber zu erbringen. softwarespread hat keinen Anspruch aud Erfüllung des Vertages gegenüber dem Webseitenbetreieber. Soweit jedoch der Webseitenbetreieber Leistungen erbringt, haben diese vertragsgemäß zu erfolgen und werden entsprechend vergütet.

5. Leistungsbestimmungsrecht / Leistungserbringung

5.1. softwarespread ist berechtigt die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln und an die technische Entwicklung anzupassen.

5.2. softwarespread ist im Übrigen berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon zur selbständigen Erledigung auf Drittdienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

6. Vergütung

6.1. softwarespread ermöglicht dem Webseitenbetreieber die Teilnahme an Pay-Per-Klick, Pay-Per-Download und Pay-Per-Sale Programmen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht fpr den Webseitenbetreieber nur bei unter seinem Account erzeugten gültigen Klicks, gültigen Downloads oder gültigen Sales gemäß diesen Geschäftsbedingungen.

6.2. Bei Pay-Per-Klick Programmen wird softwarespread für jeden gültigen Klick der Fixbetrag gutgeschrieben bzw. der entsprechende Betrag dem Konto des Softwareentwicklers bei softwarespread belastet.

6.3. Durch technische Vorrichtungen (z.B. Klickgeneratoren) automatisch erzeugte sowie durch Zwang oder Täuschung initiierte Klicks sind durch den Softwareentwickler nicht zu vergüten.

6.4. Alle Klicks werden im Zuge der täglichen Auswertung des Transaktionssystems vom Konto des Softwareentwicklers bei softwarespread abgezogen. Die Belastung des Kontos des Softwareentwicklers stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, bei den erfassten Klicks handele es sich um alle vollständig erfassten gültigen Klicks.

6.5. Für die Vergütung bei Pay-Per-Download und Pay-Per-Sale Programmen gelten zunächst die Ausführungen unter Ziff. 6.2. bis 6.3. entsprechend. Protokollierte, aber noch nicht verifizierte Downloads und Sales werden dem Webseitenbetreiber gutgeschrieben. Die Gutschrift stellt kein Anerkenntnis dahingehend dar, es handele sich um alle vollständig erfassten gültigen Downloads und Sales.

7. Zahlungsweise

softwarespread wird die Vergütung spätestens am 5.Tag des zweiten auf den abzurechnenden Monat folgenden Monat an Webseitenbetreiber auszahlen, sofern die Vergütung für den abzurechnenden Berichtsmonat mindestens 25,00 EUR netto beträgt. Beträgt sie weniger als 25,00 EUR netto, wird softwarespread die Vergütung erst in dem Monat auszahlen, in dem alle Gutschriften auf dem Webseitenbetreibers-Konto kumuliert mindestens 25,00 EUR netto betragen. Das Webseitenbetreibers-Guthaben auf dem Webseitenbetreibers-Konto wird nicht verzinst.

8. Pflichten des Webseitenbetreibers gegenüber softwarespread und den Softwareentwicklern

8.1. Der Webseitenbetreiber wird im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten darauf hinwirken, dass seine Website (einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter) so gestaltet und präsentiert wird, dass ausschließlich durch User gültige Klicks und gültige Downloads auf der Website des Softwareentwicklers generiert werden.

8.2. Die zur Teilnahme erforderlichen Hyperlinks, nebst URL der jeweiligen Seite der Website des Softwareentwicklers, stellt softwarespread dem Webseitenbetreibern zum Abruf bereit.

8.3. Der Webseitenbetreiber verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich des Urheberrechts, nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird.

8.4. Der Webseitenbetreiber ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen, § 6 TDG. Der Webseitenbetreiber verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf der Website des Webseitenbetreibers und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Affiliate Programmen von softwarespread nicht zulässig. Die Gestaltung der Website darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von softwarespread zu beeinträchtigen.

8.5. Der Webseitenbetreiber kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle der Website den Hyperlink auf die Website des Softwareentwicklers setzen lassen. softwarespread kann jedoch die Änderung der Platzierung des Hyperlinks verlangen, wenn diese den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes des Softwareentwicklers beeinträchtigt.

8.6. Die hier in Ziff. 8 festgelegten Verpflichtungen des Webseitenbetreibers übernimmt dieser auch mit Wirkung zu Gunsten des jeweiligen Softwareentwicklers.

9. Zugang und Vertragsdauer

9.1. Der Zugang zur softwarespread Plattform wird dem Webseitenbetreiber unbefristet erteilt.

9.2. Der Vertrag zwischen softwarespread und dem Webseitenbetreiber über die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung des jeweiligen Softwareentwicklers beim Online- Vertrieb von Software auf Erfolgsbasis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag ist von beiden Seiten ordentlich kündbar mit einer Frist von 2 Tagen zum Ende einer laufenden Kalenderwoche.

9.3. Die Kündigung nach diesen Vorschriften ist in Textform zu erklären. softwarespread ist auch berechtigt, die Kündigung in anderer Form auszusprechen.

10. Deaktivierung des Accounts und Kündigung

10.1. softwarespread ist berechtigt, den Zugang zur Plattform zu deaktivieren und dem Webseitenbetreiber hiervon Mitteilung zu geben, wenn dieser in einem Zeitraum von 3 Monaten keine Programme vertrieben hat.

10.2. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt dem Webseitenbetreiber und softwarespread vorbehalten. softwarespread ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Webseitenbetreibers gegen diese Geschäftsbedingungen, namentlich insbesondere den Verpflichtungen gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen, alle Verträge außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Zugang zu deaktivieren.

10.3. Die Kündigung nach diesen Vorschriften bedarf der schriftlichen Form. softwarespread ist auch berechtigt, die Kündigung in anderer Form auszusprechen. Die Mitteilung über die Deaktivierung des Zugangs ist stets formfrei möglich.

11. Vertragsbeendigung

11.1. Der Webseitenbetreiber ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtliche Hyperlinks zu dem softwarespreads Programm zu entfernen. Ab Wirksamkeit der Kündigung wird keinerlei Vergütung mehr gezahlt, auch wenn der Webseitenbetreiber den jeweiligen Hyperlink nicht von den Webseiten entfernt.

11.2. Ein Webseitenbetreiber dessen Account gemäß Ziff. 9 oder Ziff. 10 deaktiviert wurde, ist nicht berechtigt, sich erneut für die softwarespread Plattform anzumelden. Verstöße gegen diese Bestimmung verpflichten den Webseitenbetreiber gegenüber softwarespread zu Schadenersatz. Ein eventuell erzieltes Guthaben verfällt.

12. Haftungsbeschränkungen und Schadenersatz

12.1. Mängel und Störungen sind softwarespread unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

12.2. softwarespread haftet bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. Im übrigen haftet softwarespread nur, soweit softwarespread Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

12.3. Im Falle einer durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von softwarespread ist in diesem Fall beschränkt auf einen Betrag in Höhe von maximal 1.000,-- € pro Schadenfall.

12.4. Gegenüber Kaufleuten haftet softwarespread nicht für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, wenn diese keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt haben.

13. Änderungsvorbehalt

Beabsichtigt softwarespread die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird softwarespread dies dem Webseitenbetreiber mitteilen. Widerspricht der Webseitenbetreiber nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen 2 Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung bei softwarespread eingeht. softwarespread wird den Softwareentwickler auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen.

14. Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel

14.1. Ist der Webseitenbetreiber Kaufmann wird für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Dortmund als Gerichtsstand vereinbart. Jede Partei ist auch berechtigt, die andere Partei an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

14.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.

14.3. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

Stand November 2007